Bedingt durch das Corona-Virus bieten wir aktuell auch Unterstützung per Telefon, E-Mail und Video-Konferenzen an.
Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) zielt darauf ab, Vergütungsunterschiede zwischen den Geschlechtern zu erreichen. In der aktuellen Fassung zielt das Gesetz auf die Gleichvergütung zwischen Mann und Frau ab, in dem es die unmittelbare und mittelbare Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts verbietet. In der Rechtsprechung deutet sich aktuell eine Erweiterung des Gesetzes auch auf intersexuelle Mitarbeiter ab.
Das Gesetz bindet in die Pflicht zur Erreichung einer Entgleichheit aber auch die Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessensvertretungen explizit ein.
Auf Grundlage des Gesetzes bestehen, je nach Größenordnung des Unternehmens, unterschiedliche Pflichten, eine Gleichvergütung zu erwirken. Dies sind:
Die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen des EntTranspG erfordert nicht selten externe Unterstützung. In dieser Hinsicht kann zum einen unser Entgelt-Analyse-Simulations-Tool sinnvoll und kostengünstig zum Einsatz kommen, das Ihnen auch weit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus weitgehende Einblicke in die Entgeltgestaltung gibt und bei der Gehaltsfindung neuer Mitarbeiter behilflich ist.
Zum anderen unterstützen wir Ihr Unternehmen auch im Rahmen der Erstellung eines EntgTranspG-konformen Berichts. Unsere Analysetätigkeit resultiert in der Ausstellung eines Zertifikats, das Ihr Unternehmen nach außen als entgelttransparentes Unternehmen erkennbar macht.
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