Gehaltsbänder/Entgeltbänder gestalten, tariffreie Strukturen schaffen
Vorteile von Gehaltsbändern/Entgeltbändern
Die Anwendung von Gehaltsbändern hat einige Vorteile insbesondere in der Abwägung zu Tarifverträgen. Diese sind:
- Gehaltsbänder ermöglichen die Gestaltungsmöglichkeit eines Unternehmens-individuellen Entgeltsystems.
- Hieraus resultiert ein direkter und eigener Einfluss auf die Kostenentwicklung im Engeltbereich.
- Möglich ist die Berücksichtigung individueller Erfordernisse aus Organisation, Unternehmenskultur u.a. im Rahmen eines Gehaltsbandsystems.
- Einbezug meist mehrerer oder aller Vergütungskompetenten und damit Gestaltung der Gesamtvergütung (Total Compensation).
- Darstellung des Lohn- oder Gehaltsentwicklungspfades der Mitarbeitenden aus dem Karrierepfad innerhalb des Gehaltsbandes.
- Schaffung eines Gesamtüberblicks des Vergütungssystems über den (üblicherweise) tariflichen Bereich hinaus auch in den AT-Bereich hinein, d.h. Gesamtdarstellung der Vergütungen aller Hierarchieebenen.
- Leistungsvergütung werden durch die Begrenzung des Gehaltsbandes eine Orientierung gegeben und eine Grenze aufgezeigt.
- Gehaltsbänder unterstützen auch das Compliance System eines Unternehmens. Sie dienen der Gerechtigkeit und Transparenz. Es wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorschriften, wie z.B. der Mindestlohn, eingehalten werden.
Nachteile von Gehaltsbändern/Entgeltbänder
Gehaltsbänder weisen aber auch Nachteile auf, die in den nachfolgenden Bereichen zu sehen sind:
- Die Gestaltung eines Gehaltsbandsystems erfordert einen gewissen Projektaufwand.
- Erhöhter Kommunikationsaufwand durch Erklärung einer den Beschäftigten oftmals unbekannten Vergütungsstruktur und Vergütungspraxis.
- Wie Tarifverträge arbeiten Gehaltsbänder mit Schubladensystemen, die die Frage der (Un-)Gerechtigkeit und (Un-)Fairness in der Zuordnung aufwerfen.
Wie können Gehaltsbänder bzw. Entgeltbänder gestaltet werden?
Mitbestimmung des Betriebsrats in der Gestaltung von Gehaltsbändern/Entgeltbänder
Grundsätzlich steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Gehältsbändern zu. Arbeitgeber sind auch bei Anwendung von Gehaltsbändern einseitig berechtigt, die Vergütung der Beschäftigten zu bemessen.
Die Rechtslage kann jedoch dadurch beeinflusst werden, dass ein Tarifvertrag die Verfeinerung der Entgeltgestaltung innerhalb der Tarifgruppen durch Gehaltsbänder auf Betriebsebene zulässt. In diesem Fall fällt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu.
Dieses Mitbestimmungsrecht bezieht sich jedoch nur auf die Faktoren, die die Zuordnung innerhalb der Gehaltsbänder definieren. Die Höhe der Löhne und Gehälter innerhalb des jeweiligen Gehaltsbandes sind auch in diesem speziellen Fall grundsätzlich mitbestimmungsfrei, aber natürlich über den Tarifvertrag vorbestimmt.
Vorlagen und Muster für Gehaltsbänder/Entgeltbänder
Für die Erstellung von Gehaltsbändern braucht es kein Muster oder keine Vorlage. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass der Aufbau einer Struktur an sich kein Hexenwerk ist, jedoch durchdacht strukturiert werden musss. Dieser Schritt kann nicht von einem Muster übernommen werden.
In diesem Bereich ist etwas Mühe und Geduld erforderlich, der man sich nicht entziehen sollte. Immer wieder zeigt sich, dass dieser Prozess der eigenen Strukturklärung dient und bewusstseinserweiternde Erkenntnisse über die im Unternehmen vorherrschenden Strukturen sowie die eigenen Ziele, Wünsche und Bedürfnisse mit sich bringt.
Unterstützung und Beratung im Aufbau von Gehaltsbändern/Entgeltbändern
Unsere Kompetenz bringen wir gerne in Ihr Projekt zur Gestaltung von Gehaltsbändern ein. Einsatzmöglichkeiten bestehen in den Bereichen
- Analyse der Ausgangslage zusammen mit Geschäftsführung, HR und Betriebsrat
- Schaffung einer sinnvollen Struktur
- Bewertungen von Stellen/Rollen und Mitarbeitern unter Einsatz unserer Software
- Abgleich von Soll- und Ist-Entgelten
- Klärung von Anpassungspfaden bei Abweichungen
- Kommunikation des neuen Entgeltsystems
- Einführung und nachfolgende Begleitung in Sondersituationen
Ihre Nachricht an uns:
Weitere interessante Informationen über das Thema Mitarbeitervergütung finden Sie auch hier: