Virtuelle Beteiligung, Virtual Shares / Stocks / Options

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    Virtuelle Beteiligung für Startups und Führungskräfte (Virtual/Phantom Shares)

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    Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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Virtuelle Mitarbeiterbeteiligung in Startups und für Führungskräfte (Virtual Shares, Virtual Options, Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights)

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsmodelle sind besondere Motivations- und Bindungsinstrumente, die sich an Spezialisten in Startups oder Führungkräfte richten.


Hier erklären wir alles zum Thema "Virtual Employee Ownership" und beantworten viele Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommen. Darüber hinaus finden sich hier zahlreiche Tipps zur Umsetzung.


Selbstverständlich können unsere Auführungen nicht alle Fragen beantworten. Wir stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung, freuen uns auf Anregungen oder unterstützen selbstverständlich auch in der Umsetzung virtueller Beteiligungsmodelle.

Was unterscheidet virtuelle Beteiligung und Mitarbeiterkapitalbeteiligung?

Die Mitarbeiterbeteiligung kennt zwei Beteiligungsoberformen, die sich grundsätzlich unterscheiden. Dies sind
  • die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einerseits und
  • die virtuelle Beteiligung andererseits.
Virtuelle Beteiligungsmodelle sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einer arbeitsrechtlichen Zusage beruhen, mit der im Erfolgsfall ein Zahlungsversprechen des Unternehmens in Form einer Sonderzuwendung an den Mitarbeitenden verbunden ist (schuldrechtliche Sphäre).

Mitarbeiterkapitalbeteiligung dagegen beruhen zunächst auch auf einer arbeitsrechtlichen Grundlage. Dies ist meist ein Beteiligungsangebot, das von den Mitarbeitenden (freiwillig) angenommen oder abgelehnt werden kann. Bei Annahme entsteht ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden.

Welche Unternehmen bieten virtuelle Beteiligungen an und wer ist die Zielgruppe?

Virtuelle Beteiligungsmodelle werden überwiegend und gerne von Startup-Unternehmen aufgelegt. Zielgruppe sind hier meist begehrte Spezialisten. Da Gründungsunternehmen mit ihren Finanzmitteln haushalten müssen, können sie den Fachleuten nicht das Entgelt bieten, das diese bei nahmhaften Großunternehmen normalerweise verdienen würden. Virtuelle Beteiligungsmodelle helfen wirkungsvoll, die Lücke zwischen tatsächlicher Vergütung von Spezialisten und dem üblicherweise für die Gruppe realisierbaren Marktentgelt zu schließen.

Neben Startup-Unternehmen finden sich virtuelle Beteiligungsmodelle aber auch zunehmend in etablierten Unternehmen. Hier sind in der Regel Führungskräfte Nutznießer der virtuellen Modelle.

Wie sind virtuelle Beteiligungen steuerlich für Mitarbeiter und Unternehmen einzuordnen?

In dieser Frage ist einerseits die Mitarbeiterseite, andererseits die Unternehmensseite zu betrachten.

Auf Seiten des Mitarbeiters können Einkünfte aus virtuellen Beteiligungsmodelle sein
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Kapitaleinkünfte
  • Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung
Üblicherweise fehlt es der virtuellen Beteiligung von Mitarbeitern an einer Ausstattung mit Gesellschaftsrechten, die üblicherweise einem Gesellschafter gewährt werden. Demnach befindet sich der beteiligungsberechtigte Mitarbeiter nicht in einer mit-unternehmerischen Stellung. Einkünfte aus Gewerbebetrieb scheiden somit aus.

Kapitaleinkünfte können nur dann vorliegen, wenn die Beteiligung gegen Entrichtung eines Kaufpreises erworben wurde. Üblich ist jedoch die Gewährung einer Zusage ohne Entgelterbringung des Mitarbeiters. Daher scheiden auch Kapitaleinkünfte aus.

In dieser Diskussion verbleiben letztendlich nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, die entweder bei Erteilung der Zusage oder bei Ausübung der Beteiligung fällig werden (Zufluss). Eine Besteuerung bereits bei Erteilung der Zusage erfolgt dann, wenn die virtuelle Beteiligung börsennotiert ist. In diesem Fall ist bereits zum Zeitpunkt des Modellstarts der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung der Beteiligung zu versteuern.

Üblich ist jedoch der Tatbestand des aufgeschobenen Zuflusses, der eine Versteuerung des Ertrags aus der Beteiligung erst bei Ausübung auf Seiten des Mitarbeiters mit sich bringt.

Auf der Seite des Unternehmens sind, da virtuelle Beteiligung sich durchaus über mehrere Wirtschaftsjahre erstrecken können, jährlich Rückstellungen über den zu erwartenden Auszahlungsbetrag zu verbuchen. Zum Ausübungszeitzeitpunkt erfolgt die Auflösung der Rückstellung und Gegenbuchung gegen den zum Abschluss fälligen Personalaufwand. 

Worin liegen die Vorteile virtueller Beteiligungsmodelle?

Die Begehrtheit der Instrumente ist mit einer Vielzahl von Vorteilen verbunden. Diese sind:
  • Virtuelle Beteiligungsmodelle haben eine sehr starke und nachhaltige Motivation auf die Beschäftigten.
  • Die Beteiligungsmodelle genießen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und sind international ausgesprochen anerkannt. Begünstigte virtueller Beteiligungsmodelle wissen dies und steigen mit der Zusage, an einem virtuellen Beteiligungsmodell teilhaben zu dürfen, in die nächst höhere Liga auf.
  • Virtuelle Beteiligungsmodelle sind mit einer Wette vergleichbar. Der Wetteinsatz heißt "gibt alles was du kannst, dein Knowhow, deine Zeit, deinen Arbeitseinsatz, ...", dann erhältst du im Gegenzug (möglicherweise) einen Erfolgsanteil.
  • Das Ziel ist eindeutig und allen Beteiligten vor Augen: das Unternehmen muss möglichst attraktiv für Investoren werden oder gar den Gang an die Börse schaffen.
  • Die langfristige Ausgestaltung erzeugt eine nachhaltige Bindung, die so lange anhält, wie die Zielerreichung als wahrscheinlich eingestuft wird oder bis sogar das Ziel letztendlich erreicht ist.
  • Virtuelle Beteiligungsmodelle stellen einen Ausgleich von Vergütungsdefiziten im Bereich der Grundvergütung dar. Insbesondere in Startups gilt die Virtuelle Beteiligung als liquiditätsschonende Maßnahme zur Einsparung von Lohnaufwand. Im Erfolgsfall ist die "Nachzahlung der Vergütung" selbstfinanziert aus dem Kaufpreis, den ein Investor zu entrichten hat.
  • Die Modellbedingungen und die Definition des Teilnehmerkreises sind sehr flexibel und individuell gestaltbar. Beschränkungen des Gesellschaftsrechts, die in anderen Beteiligungsformen durchaus zum Tragen kommen können, sind hier aufgrund der hohen Vertragsfreiheit oftmals nicht gegeben.
  • Die finanzielle Beteiligung der Mitarbeiter wird in der Regel ohne Gewährung von Gesellschafterrechten erreicht. Bei Bedarf können aber Informationsrechte durchaus integriert werden, um eine noch höhere Bindungswirkung zu erreichen.
  • Die Beteiligungszusage kann vom Arbeitsvertrag losgelöst werden. Auch dies gewährt weitere Freiheiten in der Gestaltung.
  • Virtuelle Beteiligungsmodelle sind meist kostengünstiger umzusetzen als eine Beteiligung über Gesellschafteranteile. Notar- und Registerkosten entfallen oder sind deutlich geringer.

Welche Formen der virtuellen Beteiligung (VSOP, Virtual Shares) gibt es?

Virtuelle Vergütungsmodelle, die gelegentlich als wertorientierte oder unternehmenswertorientierte Beteiligungsmodelle bzw. als Long Term Incentive Plan (LTI) bezeichnet werden, existieren in sehr unterschiedlichen Formen. Zu nennen sind die Varianten:
  • Stock Appreciation Rights (SAR). SAR können bei Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG, SE) zum Einsatz kommen. Die Ausgestaltung orientiert sich an dem Finanzinstrument der Aktie und bildet eine Beteiligung des Spezialisten an der Kurssteigerung ab, ohne dass dieser jedoch faktisch Gesellschafter / Aktionär wird.
  • Virtual Shares oder Phantom Stocks. Diese Modellvarianten sind in der Rechtsform der GmbH einsetzbar. Hier wird, auch wenn das Unternehmen keine Aktiengesellschaft ist, das Finanzinstrument der Aktie virtuell nachgebildet. 
  • Virtual Phantom Options (Phantomoptionen). Auch Optionen können virtuell nachgebildet werden. Hiermit sind viele Vorteile verbunden: der Anreizeffekt der Option wird gepaart mit dem Umstand, dass virtuelle Beteiligungen keinen Wertpapiercharakter besitzen und daher für sie auch keine Zulassung erforderlich ist.
  • Virtuelle Spartenaktien: Eine ganz besondere Form der virtuellen Beteiligung entsteht dann, wenn der Fokus, auf einen gesonderten Unternehmensbereich / eine Sparte gelegt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die Sparte über eine eigene, vom restlichen Unternehmen separierte Erfolgsrechnung verfügt.

Was sind Charakteristika und Inhalte von VSOP-Modellen?

Virtuelle Beteiligungsmodelle haben stets folgende Struktur und Eigenschaft:
  • Vergütet wird die Differenz zwischen Firmenwert heute und in der Zukunft, multipliziert mit einer entsprechenden Beteiligungsquote. Beispiel: die Firmenwertsteigerung beträgt € 1.000.000, die Quote der Beteiligung des Mitarbeiters 2%. Hieraus resultiert hieraus eine Ausschüttungshöhe von € 20.000.
  • Die Firmenwertberechnung zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile orientiert sich häufig an aktuellen Berechnungen, die z.B. bei Einstieg eines Investors kurz vor Auflage des Modells oder auf Grundlage des BewG gemacht werden oder wurden.
  • Im virtuellen Beteiligungsvertrag wird exakt definiert, wie der Firmenwert in der Zukunft im Falle eines sogenannten Exits zu berechnen ist für den Fall, dass der Firmenwert nicht durch Börsengang oder Verkauf der Anteile festgestellt werden kann und somit verlässliche externe Werte nicht vorliegen. 
  • Die schuldrechtliche Zusage an den Mitarbeiter ist dem Arbeitsrecht zuzurechnen und entsprechend zu werten. In diesem Rahmen spielen die Gleichbehandlung und andere Tatbestände eine wichtige Rolle in der Gestaltung. Zudem ist das AGBG zu beachten.
  • Im Regelfall werden die virtuellen Anteile dem Mitarbeiter kostenfrei überlassen. Es ist aber auch möglich, dass der Mitarbeiter die Anteile gegen Zahlung eines Kaufpreises erwirbt.
  • Eine Einbindung des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes durch Nutzung des steuerlichen Freibetrags (§ 3 Ziffer 39 EStG und § 19a EStG) ist im Rahmen der Gewährung virtueller Beteiligungen nicht möglich.
  • Die Überlassung der virtuellen Anteile ist dann in Höhe des geldwerten Vorteils zu versteuern, wenn die Anteile börsennotiert, d.h. handelbar sind. Gleiches gilt für den Fall, wenn dem Mitarbeiter umfangreiche Rechte (Mitsprache, Einsichtnahme, Prüfung) in dem Maße zugesprochen werden, das faktisch von einer gesellschaftsrechtlichen Stellung des Mitarbeiters ausgegangen werden kann. Maßgeblich für die Besteuerung ist in diesen Fällen der jeweilige Lohnsteuersatz des Mitarbeiters. Die Frage der Besteuerungspflicht ist oftmals komplex und erfordert eine individuelle Prüfung. 
  • Die Zusage an den Mitarbeiter zur Gewährung virtueller Anteile regelt Aspekte wie die Laufzeit der Beteiligung, Möglichkeiten der Ausübung in der Zwischenzeit, die Anteilsberechnung im Falle einer Veränderung des Stammkapitals und vieles mehr. Hieraus ist bereits ersichtlich, dass die vertraglichen Regelungen oftmals umfangreich sind und diverse Eventualitäten bereits bei Vertragsschluss berücksichtigen müssen.

Wie kann ein virtuelles Beteiligungsmodell noch attraktiver gestaltet werden?

In vielen virtuellen Beteiligungsmodellen wird der teilnahmeberechtigte Mitarbeiter ausschließlich an den Erlösen aus der Wertsteigerung bei Eintritt eines Investors oder Börsengangs beteiligt. Dies wirft natürlich bei den Beschäftigten immer wieder die Frage auf, welchen Ertrag Ihnen zufließt, wenn diese Geschehnisse nicht eintreten. Bleibt die Antwort auf die Frage vage oder gar ungeklärt, kann die Anreizwirkung des Beteiligungsmodells erheblich leiden.

Damit es hierzu nicht kommt, sollte ein virtuelles Beteiligungsmodell zumindest eine quotale Ausschüttung an den Mitarbeiter auch dann vorsehen, wenn Investoreneintritt oder Börsengang ausbleiben.

Eine weitere Option zur "Aufhübschung" kann auch darin bestehen, dass der Mitarbeiter während der Laufzeit Teilquoten der insgesamt zugesicherten virtuellen Beteiligung ausüben kann. Dies gewährt ihm vorab die Realisierung eines ersten Teilbetrages auf zunächst geringerem Niveau. Anderseits hat der Mitarbeiter hier aber auch die Möglichkeit, diese Optionsteilbeträge wieder ins Spiel einzubringen, d.h. nicht auszuüben. Im Endeffekt wurde auf jeden Fall erreicht, dass sich der Beschäftigte intensiv Gedanken über die zukünftigen Optionen macht, was im Regelfall die Motivationswirkung des Modells deutlich verstärkt.

In die Überlegung zur Aufnahme dieser Gestaltungsoptionen muss jedoch auch die Betrachtung einfließen, dass von Unternehmensseite entsprechende Liquiditätsabflüsse finanzierbar sein müssen (Liquiditätsvorschau).

Wie kann die virtuelle Beteiligung langfristig wirkungsvoll Spezialisten ans Unternehmen binden?

Virtuelle Beteiligungen haben, wie bereits dargestellt, oftmals eine in Zeit definierte Laufzeit. Gleichzeitig dienen sie der Bindung der für den Unternehmenserfolg besonders bedeutsamen Mitarbeiter. 

Das Unternehmen muss sich die Frage stellen, ob das virtuelle Beteiligungskonstrukt zum Ende einer eventuell fest definierten Laufzeit fortgesetzt werden soll, wenn eine weitergehende Bindung des Spezialisten gewünscht ist. Manchmal steht jedoch der Mitarbeiter schon bei einem anderen Unternehmen unter Vertrag. Dies wird dann deutlich, wenn das neue Angebot zu spät unterbreitet wird.

Unter Umständen ist es sinnvoll, mit wert-kleineren Tranchen zu arbeiten, diese in regelmäßigen Zeitabständen aufzulegen und somit insgesamt einen stärkeren Summenanreizeffekt zu entfachen. Dies vermeidet ein vorzeitiges Abwanderung des Spezialisten zur Konkurrenz oder einem anderen Arbeitgeber.

Eine mögliche Gestaltung zeigt die Grafik:

Welche Begriffe und Vokabeln kennt die virtuelle Mitarbeiterbeteiligung?

Im Bereich der virtuellen Beteiligung kommen bestimmte Vokabeln zum Einsatz, die Sie kennen sollten und die Ihnen auch einen weiteren Eindruck über mögliche Vertragsinhalte geben. Oftmals werden hier gerne Anglizismen verwendet:
  • Exit: Dies ist der auslösende Tatbestand, auf den alle Beteiligten hinarbeiten. Meist ist dies ein Börsengang, der Eintritt eines Investors ins Unternehmen, meist zu einem individuell definierten Mindestanteil oder ein Share-Deal.
  • Vesting: Ansparen der Beteiligungsberechtigung im Zeitverlauf (Erlangung einer Anwartschaft).
  • Cliff: Wartezeit, zu der der Begünstigte das volle Recht auf die Beteiligung erworben hat.
  • Accelerated Vesting: Hier erhält der Begünstigte bereits vor dem Cliff die volle Beteiligungsberechtigung, wenn der Exitfall vorzeitig eintritt.
  • Good-Leaver und Bad-Leaver: U.U. kann der Beteiligungsberechtigte schon vor dem Exit bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis von der Beteiligungsvereinbarung profitieren, wenn er ein Good-Leaver (Mitarbeiter, der dauerhaft erkrankt, arbeitsunfähig wird oder verstirbt) ist. Der Bad-Leaver profitiert nicht, weil ihm ein "verschuldeter Umstand" zuzurechnen ist, der zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt. In dieser Klassifikation spricht man zudem auch von einem "Grey-Leaver" als Zwischenstufe, d.h. einem Mitarbeiter, der aus zwischen Good und Bad liegenden Gründen das Unternehmen verlässt. In der Modellgestaltung muss insbesondere für diese Mitarbeiterklasse eine Lösung gestaltet werden.
  • Anti-Dillution: Verwässerungsschutz bei Veränderung des Stammkapitals während der Laufzeit.

Welche Dienste leistet ein Mustervertrag "Virtuelle Beteiligung" ?

Die Grundparameter und Stellschrauben eines virtuellen Beteiligungsmodells sind die gesicherte Ausgangslage zum Aufbau eines virtuellen Beteiligungsmodells. In der Modellgestaltung müssen diese Parameter Schritt für Schritt im Detail definiert werden. Erst dann ist es zu empfehlen, weiter zu gehen und die Vertragsgestaltung aufzunehmen.

Die Verwendung von Musterverträgen lenkt oftmals von einer strukturierten Modellerarbeitung ab und führt dazu, dass einzelne Grundparameter außer acht bleiben. Die Vertragslage auf dem Papier erscheint schlüssig und sinnvoll. Erst während der Modelllaufzeit wird in diesen Fällen ersichtlich, dass einzelne Aspekte übersehen und nicht geregelt wurden.

Diese Fehler wirken auf die Beteiligten Spezialisten demotivierend und können durchaus mit erheblichen finanziellen Nachteilen für das Unternehmen verbunden sein.

Aus diesem Grunde sollten Musterverträge, egal wie reizvoll ihre Verwendung zum Beginn des Projektes ist, nicht Leitschnur im Projekt sein.

Wo finde ich weiterführende Literatur ?

Mitarbeiterbeteiligung Buch Erfolgsbeteiligung Kapitalbeteiligung

Erfolgs- und Kapitalbeteiligung: Vom Mitarbeiter zum Mitunternehmer


Chapter 5: Wertorientierte Erfolgsbeteilgungen

Download hier>>

€ 26,70

 

Autoren: Stefan Fritz, Hans Jürgen Schneider

Erscheinungsjahr: 2021 (9. Auflage)

ISBN: 978-3-658-34628-7


Das Gesamtwerk umfasst 204 Seiten und kostst € 49,99 (inklusive eBook)

Das Buch ist auch erhältlich als eBook zum Preis von € 39,99.


Weitere Informationen  zum Buch erhalten Sie hier>>

Wie können wir Sie bei der Gestaltung virtueller Beteiligungsmodelle unterstützen (Beratung)?

Wir diskutieren gerne mit Ihnen geeignete Wege und Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines virtuellen Beteiligungsmodells und formulieren für Ihr Unternehmen, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung, ein passgenaues Beteiligungsmodell.  

In diesem Rahmen legen wir größten Wert auf:
  • Individualität, da das virtuelle Beteiligungsmodell konform mit den Zielen, Bedürfnissen und Planungen aller Beteiligten sein muss.
  • Verständlichkeit des Modells, da nur die Modelle eine Anreizwirkung ausüben können, die letztendlich in all ihren Komponenten von den Beteiligten verstanden werden und keinerlei weitere Fragen aufwerfen.
  • Betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit und Genauigkeit / Korrektheit auf allen Ebenen.
  • Kommunikation des Modells an die Spezialisten, gerne zusammen mit der Unternehmensleitung.
Virtuelle Beteiligung, Beratung, Einführung, Umsetzung

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite! Schreiben Sie uns und vereinbaren Sie einen ersten Termin.

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