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    Virtuelle Beteiligung für Startups und Führungskräfte (Virtual/Phantom Shares)

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  • Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Unternehmensbeteiligung, Nachfolgeregelung, Darlehen, stille Beteiligung, genussrecht, mitarbeiterguthaben, belegschaftsaktie, mitarbeitergesellschafter

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    Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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Mitarbeiterbeteiligung: ESOP, VSOP und Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Was zeichnet eine Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen aus?

Die Entscheidung, Mitarbeitende an einem Unternehmen zu beteiligen, bringt sehr viele Vorteile mit sich. Im Vorfeld sind einige Fragen zu klären, damit eine 100%ige Passgenauigkeit des Beteiligungssystems sichergestellt ist. So ist gewährleistet, dass das Beteiligungsmodell die gewünschten Effekte gesichert erbringt.


Das Spektrum der Mitarbeiterbeteiligung ist ausgesprochen breit und vielfältig. Es reicht von der

  • immateriellen Beteiligung über
  • die Beteiligung am Erfolg bzw. Gewinn,
  • am Unternehmenswert von Führungskräften oder in Startups (ESOP, VSOP) bis hin zur
  • Kapitalbeteiligung.


Jedes Unternehmen, das seine Mitarbeiter in die Entwicklung und Zukunftsgestaltung einbindet, sei es über die Bereitstellung von Informationen, ein Innovationsmanagement oder in anderer Form, beteiligt bereits die Beschäftigten. Wir sehen hier, dass diese Form sich ausschließlich auf den nicht-geldlichen Bereich, also auf die immaterielle Sphäre beschränkt. Die immaterielle Beteiligung ist gleichzeitig der Grundstock, das elementare Fundament jedes Mitarbeiterbeteiligungsmodells in geldlicher Form, ohne den kein monetäres Beteiligungsmodell auskommt.


Eine wirklich nachhaltige Beteiligung der Beschäftigten wird letztendlich, dies zeigt unsere Erfahrung, durch eine monetäre, finanzielle oder gesellschaftsrechtliche Beteiligung erzielt. Wir empfehlen Ihnen daher eindringlich, für Ihr Unternehmen diesen Schritt zu gehen.


Nachfolgend finden Sie zur Ihrer Information diverse Inhalte, die Ihnen eine gute Vorbereitung ermöglichen.

Welche Mitarbeiter sollen beteiligt sein, wie kann die Zielgruppe eines Mitarbeiterbeteiligungssystems bestimmt werden?

Welche Mitarbeiter beteiligungsberechtigt sind oder werden, kann vom beteiligenden Unternehmen definiert werden. Zu beachten sind hier grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts, die eine objektive Abgrenzung zwischen den Berechtigten und den nicht Teilnehmenden verlangen. Basis der Überlegungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz.


Andererseits haben aber auch die Mitarbeitenden einen gewissen Einfluss in dieser Fragestellung. Die Beschäftigten entscheiden darüber, ob das Beteiligungssystem auch in ihrer Wahrnehmung attraktiv ist und es wert ist, angenommen zu werden. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden sollte daher freiwillig sein. Somit ist ein verständliches und attraktives Mitarbeiterbeteiligungsmodell eine wichtige Grundlage für eine interessierte Annahme Ihres Beteiligungsangebotes und damit ausschlaggeben für eine hohe Teilnehmendenquote.


Beteiligungsmodelle, die einer weiter definierten Gruppe angeboten werden, sind in der Regel der Erfolgs-, Gewinnbeteiligung oder der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zuzuordnen.


Die Definition der Zielgruppe ist ein wichtiger Einflussfaktor auf die Wahl des Beteiligungsmodells. Beteiligungsmodelle, die in Startups angewendet werden oder auf Führungskräfte ausgerichtet sind, sind nicht selten der Gruppe der virtuellen Beteiligungsvarianten zuzuordnen. Aber auch dies ist kein Muss. Alternativ können hier auch Eigenkapitalbeteiligungsmodelle zum Einsatz kommen.

Was zeichnet ein optimales Mitarbeiterbeteiligungssystem aus?

Dies ist eine häufig gestellte Frage, auf die es nur eine individuelle, aber leider keine generelle und abschließende Antwort gibt.


Warum ist das so? Ein optimales Mitarbeiterbeteiligungssystem baut im Detail auf den Zielen und den Status quo des arbeitgebenden Unternehmens und seiner Mitarbeitenden auf. Dies bringt mit sich, dass jedes Beteiligungssystem individuell gestaltet werden sollte und muss. Die Kopie eines noch so erfolgreichen Beteiligungsmodells eines anderen Unternehmens auf die eigene Firma ist oftmals ein Weg in die Sachgasse, der nicht selten zu negativen anstelle der gewünschten positiven Ergebnisse führt. Dieser Grundsatz gilt immer und selbst dann, wenn die Kopiervorlage im ursprünglichen Unternehmen ein erfolgreiches Modell ist.


Ein Beteiligungsmodell zu gestalten muss nicht kompliziert und kostenaufwendig sein. Professionelle Hilfe garantiert, dass das Unternehmen den Weg zum eigenen erfolgversprechenden Modell schnell und wirkungsvoll findet.


Zudem bieten wir eine wirkungsvolle Lösung für kleinere Unternehmen an, über die wir hier>> informieren. Diese Variante bietet kleineren Unternehmen einen schnellen und kostenreduzierten Zugang zu der Welt der Mitarbeiterbeteiligungssysteme.

Führt die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungssystems zu einem Kontrollverlust über das Unternehmen?

Nein, dies ist ein altes, weit verbreitetes, aber absolut haltloses Vorurteil.


Gute Mitarbeiterbeteiligungssysteme sind so gestaltet, dass die eigenen Ziele und diejenigen der Mitarbeitenden definitiv erreicht werden. Die individuelle Ausrichtung des Instruments garantiert dies. Wenn die Abgabe der Kontrolle des Unternehmens nicht gewünscht ist, dann ist der Kontrollverlust auch nicht automatisch das Ergebnis nach Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungssystems.


In den Beteiligungsvarianten Mitarbeiterdarlehen, Genussrechte oder Stille Beteiligung erlangen die Mitarbeitenden oftmals Informationsrechte, deren Umfang und Reichweite definiert werden kann. Auf diesem Wege können die mit-unternehmerischen Effekte, die in der Regel gewünscht sind, gestärkt werden.


Wird ein Mitarbeiterbeteiligungssystem in Form von Genossenschafts- oder GmbH-Beteiligungen bzw. als Belegschaftsaktienmodell praktiziert, werden die Beschäftigten zu Gesellschaftern, besitzen aber meist (auch in der Summe) marginale Stimmrechtsanteile. Auch hier ist somit in der letztendlichen Wirkung kein Kontrollverlust gegeben.


Grundsätzlich sind jedoch Ziele denkbar, in denen ein stimmrechtliches Beteiligungssystem der Beschäftigten sinnvoll ist und gewünscht wird. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Mitarbeiterbeteiligungssystem der Sicherung der Unternehmensnachfolge dient.

Kann ein Mitarbeiterbeteiligungssystem die Unternehmensnachfolge sichern?

Definitiv ist diese Frage zu bejahen. Wenn Nachfolgefragen im Vordergrund stehen, ist eine langfristig orientierte Ausrichtung des Mitarbeiterbeteiligungssystems erforderlich.

Nicht selten ist die Stammbelegschaft ein wesentlich "besserer" Nachfolger als z.B. ein externer Käufer. Die Belegschaft insgesamt oder einzelne Mitarbeitende haben in der Regel dann ein hohes Interesse an der Übernahme der Firma, wenn dieser Weg strukturiert, objektiv diskutiert und professionell gestaltet wird.

Auch im Rahmen der Nachfolgeregelung können die steuerlichen Förderinstrumente wirkungsvoll eingesetzt werden, die wir hier>> im Detail darstellen. 

Welcher Gestaltungsspielraum besteht für Mitarbeiterbeteiligungssysteme?

Die Mitarbeiterbeteiligung erlaubt in Deutschland und in Österreich einen im internationalen Vergleich sehr hohen Gestaltungsspielraum. Hieraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, das hauseigene Beteiligungssystem individuell auf die eigenen Rahmenbedingungen, Ziele und Bedürfnisse auszurichten, die es in anderen Ländern nicht gibt.

Wir haben für Sie hier>> diverse und sehr umfangreiche Informationen bereitgestellt, damit Sie sich einen Überblick über
  • Grundparameter der Modellvarianten,
  • deren Zielrichtung, Chancen, aber auch Grenzen,
  • juristische Rahmenbedingungen (Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs-, Gesellschaftsrecht)
  • Fördermöglichkeiten (steuerliche Förderung, Vermögenswirksame Leistungen)
  • Projektgestaltung, Einführung und Umsetzung
machen können.

Podcast "Mitarbeiterbeteiligung"

Kann Mitarbeiterbeteiligung motivieren? Diese Frage beantworten wir im Podcast von Barbara Kopp, Fachfrau für Menschlichkeit im Business:

ESOP, VSOP: Options, Virtual Shares, Virtual Options, Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights

Virtuelle Beteiligung, ESOP

Informationen über das Themengebiet der Gestaltung von Beteiligungsmodellen in Gründungsunternehmen oder zur Motivation und Bindung von Führungskräften z.B. über Options, virtuelle Aktien, virtuelle Optionen oder Stock Appreciation Rights haben wir Ihnen bereitgestellt hier>>

Mitarbeiterbeteiligung in Form der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung

Informationen zu der Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen am Eigenkapital (GmbH, Belegschaftsaktie, Genossenschaft), mezzanine Beteiligung (Stille Beteiligung, Genussrecht, indirekte Beteiligung) oder am Fremdkapital (Mitarbeiterdarlehen, Mitarbeiterguthaben, Investivguthaben) sowie der steuerlichen Förderung und der Verwaltung finden Sie hier>>

Mitarbeiterbeteiligung zur Finanzierung von Maßnahmen zur Energiewende

Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiter können auch beteiligt werden, um Maßnahmen durchzuführen, die der Energiewende von Unternehmen dienen. Welche Vorteile hierfür sprechen und wie dieser Weg gestaltet werden kann, dazu lesen Sie hier>>

Beratung: Gestaltung eines virtuellen Beteiligungsmodells bzw. einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Gerne stellen wir Ihnen unsere Kompetenz aus mehr als zwei Jahrzehnten Beratungserfahrung zur Verfügung und gestalten mit Ihnen zusammen ein virtuelles Beteiligungsmodell oder ein Modell zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier>>

Musterverträge "Mitarbeiterbeteiligung für Kleinunternehmen"

Kleine Unternehmen stellt die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells vor besondere Schwierigkeiten. Dies verhindert, dass sie nicht von den diversen Vorteilen eines Beteiligungsmodells profitieren können. 


Unser Servicepaket "Musterverträge" senkt die Anforderungsschwelle auf nahe Null und macht daher die Mitarbeiterbeteiligung auch für Kleinunternehmen zugänglich. Informationen zu diesem Thema finden Sie hier>>