Entgeltransparenz-RL: Empfehlungen zur Umsetzungen liegen vor
Der Abschlussbericht der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ liegt nun vor. Die Empfehlungen der Kommission sollen nun in die Ausgestaltung eines neuen EntgTranspG 2026 einfließen.
Welche Statements beinhaltet der Bericht und wie sind sie aus unserem Blickwinkel zu werten? Lesen Sie dazu unsere Zusammenfassung und Kommentierung:
- Es wird klargesellt, dass eine Berichtspflicht (an eine Kontrollstelle) für Unternehmen ab 100 Beschäftigten besteht.
- Grundlage des Berichts sind das tatsächlich gezahlte Entgelt (Ist-Entgelt) in Geld oder Sache.
- Abfindungen oder kleine Sachleistungen können nach Ansicht der Kommission ausgenommen werden. Wir vertreten hierzu die Auffassung, dass dies nicht im Detail den Regelungen der EU-Richtlinie entspricht.
- Die Berichte sollen in Textform, nicht unbedingt in Papierform erbracht werden. Dies ist aus unserem Blickwinkel auf jeden Fall eine bürokratische Erleichterung.
- Tarifgebundene Firmen sollen vereinfachte Verfahren oder längere Fristen bekommen. Auch hier sehen wir einen möglichen Konflikt mit der EU-Richtlinie.
- Die Kommission empfiehlt eine Harmonisierung der EntgTransp-Berichte mit Nachhaltigkeitsberichten (CSRD). Dies ist aus unserem Blickwinkel ein sinnvoller Vorschlag.
- Die Kommission weist darauf hin, dass bei bestehenden Gehaltsunterschieden, die nicht objektiv begründet sind, der Arbeitgeber Abhilfe schaffen muss. Das Gremium sieht hier eine Frist für Abhilfemaßnahmen von 6–12 Monaten als angemessen an.
- Betriebsräte oder Gewerkschaften sind nach Ansicht der Kommission zu beteiligen. Dies bringt auch die EU-Richtlinie zum Ausdruck. Das Beteiligungsverfahren begründe aber keine Pflicht zur Gründung neuer Arbeitnehmervertretungen. Die Schulung von Betriebsräten werde empfohlen.
- Beschäftigte können einmal jährlich Auskunft über das durchschnittliche Entgelt von Personen mit gleichen oder gleichwertigen Tätigkeiten vom Arbeitgeber Auskunft verlangen. Hierzu sind die Nennung der Bruttojahresentgelt und Bruttostundenlohn erforderlich.
- Die Auskunft sei digital zulässig, es bestehe keine Schriftformerfordernis. Die EU-Richtlinie weist jedoch darauf hin, dass das Gesamtverfahren barrierefrei zu gestalten ist.
- Es wird die Empfehlung ausgegeben, dass das zuständige Bundesministerium (BMFSFJ) Online-Formulare bereitstellt und kleinere Unternehmen mit kostenlosen Tools administrativ unterstützt.
- Die Vorgaben des Datenschutzes seien grundsätzlich einzuhalten.
Insgesamt empfiehlt die Kommission eine praxisnahe, digital-gestützte Umsetzung der EU-Richtline 1:1
Dies sind aus unserem Blickwinkel wichtige und sinnvolle Aspekte. Nun ist an der Zeit, dass das Bundesministerium einen ersten Referentenentwurf vorlegt und schnellstmöglich der Gesetzgebungsprozess eingeleitet wird.
Autor: Stefan Fritz (31.10.2025)













