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    Compensation: Grundvergütung mit/ohne Tarifvertrag, Gehaltsbänder, Entgeltystem mit Struktur

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    Equal Pay: Entgelttransparenz / Entgeltgerechtigkeit

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    Benefits: Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen

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    New Pay - Contemporary Pay, Agile Vergütung

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    Ertragsorientierte Vergütung: Umsatzbeteiligung, Deckungsbeitragsbeteiligung

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    Variable Vergütung: Bonus, Prämie, Leistungslohn, Zielerreichungsprämie

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    Vergütung im Vertrieb (Innendienst, Außendienst)

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    Erfolgsbeteiligung und Gewinnbeteiligung

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    Virtuelle Beteiligung für Startups und Führungskräfte (Virtual/Phantom Shares)

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    Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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    Lebensarbeitszeitguthaben, Zeitwertkonten, Wertguthaben

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Mindestlohnanstieg: Welche Gehaltsanstiege sind für 2026 zu prognostizieren?

Die Bundesregierung stimmte heute der Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2026 auf € 13,90 zu. Dies ist eine Steigerungsrate von 8,42%.


Laut Angaben des Statistischen Bundesamts erfasst diese Steigerung jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (17% Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse), in der Summe 6,6 Millionen Jobs.


Wir wollen uns heute fragen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den Anstieg der Entgelte oberhalb des Mindestlohns haben werden?


Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir mehrere Rahmenbedingungen in den Fokus nehmen:


a) Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland ist allgemein bekannt. Hier sind aber nicht alle Branchen im gleichen Maße betroffen. Dies lässt bereits erkennen, dass Durchschnittswerte eine individuelle Anpassung nach Branchenzugehörigkeit erfordern.

b) Ab Mitte 2026 wird ein neues EntgelttransparenzG vorliegen, das die Mindeststandards der bereits seit 2023 vorliegenden EU-Richtlinie enthalten wird bzw. muss. Gleiche und gleichwertige Arbeit ist demnach gleich zu vergüten.

c) Tendenziell werden geringwertigere Tätigkeiten in Höhe des Mindestlohns vergütet. Dies bringt in Verbindung mit der Anhebung des Mindestlohns mit sich, dass etwas höherwertige Tätigkeiten höherwertig vergütet werden müssen. Die logische Konsequenz ist, dass die Mindestlohnsteigerung von unten auf das Gesamtentgeltgefüge drückt.

d) Für Deutschland wird 2026 eine Inflationsrate von 1,9% erwartet.


Die Kienbaum Gehaltsentwicklungsprognose 2026, die auf einer Befragung von über 900 Unternehmen aus 33 Ländern basiert, sieht für Deutschland einen durchschnittlichen Gesamtanstieg von 3,1%. Differenziert nach Levels, ergibt sich für das Top-Management ein Anstieg von 2,8%, für Senior bis Lower Management von 2,9% und von 3,1% auf der Ebene von Spezialisten und Fachkräften.

Wir sehen die Befragungsergebnisse als schwer vereinbar mit dem EntgTranspG 2026 an: Wenn sich die Entgelte am untersten Bereich der Wertigkeitsskala von Tätigkeiten bereits um 8,42% erhöhen, dann ist es in einem rechtskonformen Vergütungssystem erforderlich, dass die marginal nächst-höherwertigen Tätigkeiten einen Anstieg von 8,41% verzeichnen müssen. Die Steigerungsrate wird sukzessive abschmelzen. 


In unserer Abschätzung ergeben sich somit in der mathematischen Konsequenz, wenn wir die Anstiegsrate im Top-Management von 2,8% und im Senior Management von 2,9% als gesetzte Basis heranziehen, Steigerungsraten von ca. 3,5% im Lower Management und von 4,5-5% im Bereich der Spezialisten und Fachkräften.


Jedes (nicht tarifgebundene) Unternehmen hat jedoch seine eigene Vergütungsstruktur. Daher können diese Angaben nur zur ersten Orientierung dienen.


Eine unternehmens-individuelle, gezielte und rechtskonforme Gestaltung der Vergütungsstruktur ermöglicht das VergütungsStrukturAnalyseTool (VerSAT) aus unserem Hause.


Autor: Stefan Fritz (29.10.2025)