Gender Pay Gap 2025: Analyse der Details und Ausblick
Das Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, für das Jahr 2025 verharrt auf einem Durchschnittsniveau von 16%. Dies teilte heute, am 16.12.25 das Statistische Bundesamt mit.
Der Bruttostundenverdienst von Frauen lag damit bei € 22,81. Männer wurden dagegen mit zusätzlichen € 4,24, somit je Stunde brutto auf Basis von € 27,05 vergütet.
Das Gender Pay Gap liegt im Ost-West-Vergleich in Ostdeutschland mit 5% deutlich unter demjenigen in Westdeutschland (17 %).
Der Abstand der Stundenentgelte kann differenziert werden in erklärbare (bereinigtes Gender Pay Gap) und nicht erklärbare Ursachen. Bezogen auf das Stundenentgelt können die erklärbaren Ursachen als Einflussfaktor wie folgt benannt werden:
- Beschäftigungsumfang: € 0,81 bzw. 3% Erklärungsanteil
- Beruf und Branche: € 0,75 bzw. 2,8% Erklärungsanteil
- Qualifikationsanspruch (Anforderungsniveau): € 0,55 bzw. 2% Erklärungsanteil
- Geringfügige Beschäftigung: € 0,26 bzw. 1% Erklärungsanteil
- Ausbildungsabschluss: € 0,19 bzw. 0,7% Erklärungsanteil
- Sonstige Faktoren: € 0,03 bzw. 0,1% Erklärungsanteil
Die nicht erklärbaren Ursachen machen somit € 1,71 des Bruttoverdienstabstandes zwischen Männern und Frauen aus. Prozentual betrachtet liegt somit der Beitrag dieser Ursachen bei € 6,3%.
Das Statistische Bundesamt differenziert in seiner Mitteilung zudem zwischen dem Gender Pay Gap in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Interessant ist, dass auch der öffentliche Dienst ein Gender Pay Gap von 4% aufweist. Dieser Tatbestand kann argumentativ damit verknüpft werden, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU-EntgTranspRL) auch für öffentlich-rechtliche Unternehmen Anwendung finden wird.
Wir erwarten, dass nach Einführung der Entgelttransparenzstandards im Jahre 2026 die unerklärten Verdienstunterschiede eine deutliche Absenkung erleben werden. Beschäftigte erfahren durch die Veränderung einen vertieften Einblick in die Entgeltgestaltung ihrer Unternehmen. Zudem werden sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt. Die Beweisumkehr auf das Unternehmen und die Möglichkeit zur Verbandklage sind hier erste Stichworte. Auf der anderen Seite drohen Unternehmen umfangreiche Sanktionen in Form von Nachzahlungen bis hin zum Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Jedes Unternehmen ist daher gut beraten, vorzeitig zum einen die eigene Entgeltpolitik und Entgeltsystematik zu analysieren und zu hinterfragen. Zum anderen sind Anpassungsmaßnahmen zur Beseitigung nicht gerechtfertigter Entgeltunterschiede dringlichst empfohlen.
Autor: Stefan Fritz (16.12.2025)













