• Compensation, Tariffreie Grundvergütung, Gehaltsbänder, Entgeltstruktur

    Bildtitel

    Compensation: Grundvergütung mit/ohne Tarifvertrag, Gehaltsbänder, Entgeltystem mit Struktur

    Button
  • Equal Pay, Entgelttransparenz, Entgeltgerechtigkeit, Gender Pay Gap, Lohnlücke

    Bildtitel

    Equal Pay: Entgelttransparenz / Entgeltgerechtigkeit

    Button
  • Benefits, Zulagen, Zuschläge, Sachzuwendungen, steuerfrei

    Bildtitel

    Benefits: Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen

    Button
  • New Pay, Contemporary Pay, Agilität, Agile Vergütung

    Bildtitel

    New Pay - Contemporary Pay, Agile Vergütung

    Button
  • Vergütung auf Basis Ertrag, Umsatz, Deckungsbeitrag, Handel, Dienstleistung, Hotel, Gastronomie

    Bildtitel

    Ertragsorientierte Vergütung: Umsatzbeteiligung, Deckungsbeitragsbeteiligung

    Button
  • Variable Vergütung, Bonus, Prämie, Leistungslohn, leistungsorientierte Vergütung, Zielerreichung, Performance Benefit

    Bildtitel

    Variable Vergütung: Bonus, Prämie, Leistungslohn, Zielerreichungsprämie

    Button
  • Vergütung im Vertrieb, Innendienst, Außendienst, Deckungsbeitrag, Besuchsquote

    Bildtitel

    Vergütung im Vertrieb (Innendienst, Außendienst)

    Button
  • Erfolgsbeteiligung, Gewinnbeteiligung, Bilanzgewinnbeteiligung, Mitarbeiterbeteiligung

    Bildtitel

    Erfolgsbeteiligung und Gewinnbeteiligung

    Button
  • Virtuelle Beteiligung, Startups, Führungskräfte, virtual options, shares, phantom stocks, stock appreciation rights, wertsteigerung

    Bildtitel

    Virtuelle Beteiligung für Startups und Führungskräfte (Virtual/Phantom Shares)

    Button
  • Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Unternehmensbeteiligung, Nachfolgeregelung, Darlehen, stille Beteiligung, genussrecht, mitarbeiterguthaben, belegschaftsaktie, mitarbeitergesellschafter

    Bildtitel

    Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

    Button
  • wertguthaben, Zeitwertkonten, Zeitwertkonto, Lebensarbeitszeitkonto

    Bildtitel

    Lebensarbeitszeitguthaben, Zeitwertkonten, Wertguthaben

    Button
  • Seminar, Vortrag, Webinar, Rede, HR, Vergütung, Mitarbeiterbeteiligung, Variable Vergütung

    Bildtitel

    HR-Software für Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligung

    Button
  • Bildtitel

    Veranstaltungen: Seminare, Webinare, Vorträge, Inhouse

    Button

Entgelttransparenzgesetz: Das große Warten auf den Gesetzentwurf

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurde am 06.06.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie sieht die Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht der Mitgliedsstaaten binnen drei Jahren vor, somit spätestens zum 06.06.2026.


In vielen Mitgliedsstaaten lässt die Umsetzung der Richtlinie auf sich warten. Die Staaten Belgien, Polen und Malta sind als europäische Vorreiter zu sehen. Hier sind zumindest Teile der RL-Vorgaben bereits umgesetzt.


In vielen anderen Mitgliedsstaaten dagegen ist ein erster Gesetzesentwurf, geschweige denn ein finales Gesetz, noch nicht in Sicht. In den Niederlanden wird bereits heute offen ein Inkrafttreten erst zum 01.01.2027 angekündigt.


Wir haben uns daher zwecks Klärung des Sachstands für Deutschland beim zuständigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erkundigt, wann wir mit der Vorlage eines Referentenentwurfs rechnen können.


Die Antwort kam bereits am Folgetag mit folgendem Wortlaut: "Um die am 06.06.2023 in Kraft getretene ETRL in deutsches Recht umzusetzen, wird das Entgelttransparenzgesetz umfassend novelliert werden. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Einrichtung einer Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ vor. Die Arbeit der Kommission wurde zwischenzeitlich abgeschlossen und der Abschlussbericht wurde im November 2025 an Frau Ministerin übergeben. Im Nachgang der Übergabe des Abschlussberichts befindet sich das BMBFSFJ weiterhin in internen Abstimmungen und wird nach Abschluss den Referentenentwurf finalisieren und das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Einen genaueren Zeitplan kann ich Ihnen leider noch nicht mitteilen."


Die Wahrscheinlichkeit einer fristgerechten Umsetzung des Gesetzes zum 07.06.2026 ist somit in unseren Augen als sehr gering anzusehen.


Was sind die Rechtsfolgen, wenn in Deutschland nicht die fristgerechte Verabschiedung eines nationalen Gesetzes gelingt? Hierzu sind drei Aspekte zu nennen:


  • Die in der EU-Richtlinie genannten Vorgaben treten zum 07.06.2026 zunächst gegenüber öffentlich-rechtlichen Unternehmen in Kraft und sind hier vollumfänglich anzuwenden. Hieraus ergibt sich z.B. dass Mitarbeitende hier ein Auskunftsrecht gegenüber dem Arbeitgeber u.a. nach dem eigenen Entgelt, den Kriterien der Entgeltfindung und den Vergütungen von Vergleichsgruppen haben. Anfragen der Mitarbeitenden sind grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Monaten vom Arbeitgeber zu beantworten.
  • Arbeitsgerichte müssen bei Rechtsfragen, die private Arbeitgeber betreffen, das bisherige EntgTranspG mit sofortiger Wirkung richtlinienkonform auslegen. Somit muss die Rechtsprechung so erfolgen, dass sie dem Ziel der Richtlinie möglichst nahe kommt.
  • Ein direktes und umfassendes Auskunftsrecht der Mitarbeitenden von Privatunternehmen ist somit noch nicht ab 07. Juni 2026 gegeben. Dieses lebt erst nach in Kraft treten eines bundesdeutschen EntgTranspG 2026 auf.
  • Das Versäumnis der Bundesregierung bei nicht fristgerechter Verabschiedung eines Gesetzes kann zu einer Staatshaftung führen. Dies jedoch eher ein rechtstheoretischer Aspekt, der in der Praxis weniger von Bedeutung sein wird.


Wir empfehlen dennoch und grundsätzlich jedem Unternehmen schnellstmöglich zu prüfen, ob die Vergütungsstruktur den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eine fristgerechte Beantwortung von Anfragen schnellstmöglich gewährleistet ist. U.U. empfiehlt sich ein Seminarbesuchzur Vorbereitung.

Autor: Stefan Fritz (12.03.2026)