Entgelttransparenzbeauftrager: Vorgaben rechtssicher umsetzen bei Outsourcing der Pflichten
Ihnen und Ihrem Unternehmen sind die zahlreichen Pflichten und Aufgaben, die sich aus dem EntgelttransparenzG und der EU-EntgelttransparenzRL ergeben, wie
- Beantwortung von Anfragen der Mitarbeitenden,
- diskriminierungsfreie Bewertung von Stellen und Stelleninhabern,
- Informationsbereitstellung an Bewerbende,
- Erstellung von Berichten an die Gleichbehandlungsstelle
- Informationen der Gesamtbelegschaft
- u.v.m.
durchaus bewusst. Zudem haben Sie Kenntnis über drohende Sanktionen, das Risiko, Nachzahlungen leisten zu müssen und weitere Rechtsfolgen, die Ihrem Unternehmen im Falle von Verstößen unterschiedlicher Art drohen.
Dennoch fehlt es Ihnen an Kapazitäten, den Vorgaben rechtssicher und fristgerecht nachzukommen. Ihre Personalabteilung ist bereits mit den bisherigen Aufgaben zu Genüge ausgelastet.
Genau an diesem Punkt unterstützen wir Sie und greifen Ihnen wirkungsvoll unter die Arme, damit Ihr Unternehmen den o.g. Auflagen fristgerecht und in der geforderten Form und Tiefe nachkommen kann.
Entgelttransparenzauflagen erfüllen: Entlastung auf ganzer Breite
- Formulierung von / Unterstützung in der Gestaltung rechtskonformer Stellenausschreibungen.
- Kalkulation von betriebswirtschaftlich gerechtfertigter und rechtskonformer Einstiegsentgelte sowie der zughörigen Entgeltspannen.
- Informationen der Bewerbenden vor Durchführung des Vorstellungsgesprächs über Entgelte, Entgeltfaktoren und Tarifbestimmungen.
- Unterstützung Ihres Unternehmens in allen Phasen des Recruitings bis hin zum Vertragsabschluss.
- Formulierung von Stellenbeschreibungen als entscheidende Grundlage für rechtskonforme Vergütung.
- Erhebung sämtlicher Entgeltbausteine, die in Geld oder Sache geleistet werden, differenziert nach Grund- und Zusatzvergütung.
- Definition und Festlegung entgeltrelevanter Entgelt-Einflussfaktoren zur Identifikation gleicher und gleichwertiger Tätigkeiten.
- Verknüpfung von Einflussfaktoren und Entgelten.
- Identifizierung von Abweichungen zwischen Ist-Entgelte und rechtskonformen Soll-Entgelten.
- Bestimmung und Terminierung von Anpassungspfaden bei Abweichungen sowie Kommunikation von Anpassungsmaßnahmen.
- Ermittlung einer sinnvollen Gruppenstruktur der Mitarbeitenden.
- Aufnahme und fristgerechte, rechtskonforme Beantwortung von Anfragen der Mitarbeitenden gem. Art. 7 der EU-EntgTranspRL.
- Ermittlung von Vergleichsgruppen passend zur Position der Anfragenden und deren Vergleichsentgelten, bei Bedarf Ermittlung von Marktvergleichsentgelten bzw. hypothetischen Entgelten.
- Strategische Begleitung Ihres Unternehmens bei Abweichungen zu Lasten des Unternehmens.
- Kommunikation der Antwort an die Mitarbeitenden.
- Unterstützung im Folgeprozess.
- Fristgerechte Kalkulation aller gemäß Artikel 9 EntgTranspRL erforderlichen Parameter.
- Übergabe des Berichts an die Gleichbehandlungsstelle.
- Übergabe des Berichts über die Durchführung gemeinsamer Entgeltbewertungen.
- Beantwortung von Rückfragen der Gleichbehandlungsstelle.
- Regelmäßige Information über Gesetzesinhalte und sich daraus ergebende Rechte der Mitarbeitenden.
- Erläuterungen des Entgeltsystems, der dem System zugrundeliegender Parameter und diverser weiterer Entgeltaspekte.
- Information der Gesamtbelegschaft über Entgelthöhen und Entgeltgefälle, jeweils aufgeschlüsselt nach Grund- und Zusatzvergütung.
- Durchführung der Wahl eines Mitarbeitendengremiums für die Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung bei Fehlen eines Betriebsrats.
- Gemeinsame Ermittlung von Entgeltbewertungsfaktoren.
- Information des Gremiums über angewendete Entgeltbewertungsfaktoren.
- Einholung der Zustimmung des Gremiums zum Engeltbericht gemäß Artikel 9 EntgTranspRL.
- Durchführung der gemeinsamen Entgeltbewertung gemäß Artikel 10 EntgTranspRL.
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