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    Compensation: Grundvergütung mit/ohne Tarifvertrag, Gehaltsbänder, Entgeltystem mit Struktur

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    Equal Pay: Entgelttransparenz / Entgeltgerechtigkeit

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    Benefits: Zulagen, Zuschläge, Zuwendungen

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    New Pay - Contemporary Pay, Agile Vergütung

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    Ertragsorientierte Vergütung: Umsatzbeteiligung, Deckungsbeitragsbeteiligung

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    Variable Vergütung: Bonus, Prämie, Leistungslohn, Zielerreichungsprämie

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    Vergütung im Vertrieb (Innendienst, Außendienst)

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    Erfolgsbeteiligung und Gewinnbeteiligung

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    Virtuelle Beteiligung für Startups und Führungskräfte (Virtual/Phantom Shares)

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    Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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    Lebensarbeitszeitguthaben, Zeitwertkonten, Wertguthaben

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    HR-Software für Vergütungssysteme und Mitarbeiterbeteiligung

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EntgelttransparenzG: Einführungstermin verschoben

Die EU-EntgelttransparenzRL liegt bereits seit dem 06. Juni 2023 vor, die binnen drei Jahren alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale Entgelttransparenzgesetze zu erlassen. Somit sollte, wenn alles nach Plan verlaufen wäre, auch in Deutschland zum 07. Juni 2026 ein neues EntgelttransparenzG in Kraft treten.


Wir berichteten in der Vergangenheit bereits darüber, dass das zuständige Ministerium unter Bezug auf interne Abstimmungen bisher keinen Referentenentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen konnte, wie uns zweifach auf Anfrage bestätigt wurde.


Nun berichtete auch DIE ZEIT am 29.05. davon, dass das Ministerium auf Anfrage des Magazins Verzögerungen in der Erstellung des Referentenentwurf bestätigt habe. Zu einer fristgerechten Umsetzung des Gesetzes könne es nun nicht mehr kommen, so eine Sprecherin des Ministeriums.


Darüber hinaus teilte man dem Magazin mit, dass man sich in der Umsetzung der Richtlinie auf das Nötigste beschränken und so eine möglicht bürokratiearme Umsetzung gewährleisten wolle. Entgeltgerechtigkeit sei nach wie vor für die Bundesregierung ein zentrales Thema.


Nächster Termin im Umsetzungkalender ist nun der 24. Juni, An diesem Tag ist geplant, dass sich das Kabinett der Entgelttransparenz annimmt.


Aktuell sieht das Ministerium eine Verabschiedung des Gesetztes Anfang 2027. Gleichzeitig steht im Raume, die Fristen zur Abgabe von Berichten um ein Jahr nach hinten zu verlegen und damit im Juni 2028 starten.


Aus unserer Sicht wird dieser Fahrplan sowohl in Brüssel auf Seiten der Kommission als auch bei Arbeitnehmervertretern in Deutschland auf wenig Begeisterung treffen. Grundsätzlich besteht u.E. für die Bundesregierung durch die Verzögerung ein Haftungsrisiko (Staatshaftung), dessen Umfang und Tragweite jedoch nicht kalkulierbar ist.


Wir haben den aktuellen Sachstand in einem Video erörtert. In diesem Rahmen sind wir der Frage nachgegangen, welche Folgen die Sachlage für die praktische Umsetzung der Richtlinie in den Unternehmen hat.


Das Video finden Sie hier:

Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zum Thema.


Autor: Stefan Fritz (31.05.2026)