EU-EntgelttransparenzRL: Welche Risiken bestehen für Unternehmen durch die Verschiebung der Verabschiedung des EntgTranspG?
Die Verabschiedung des EntgelttransparenzG in Deutschland ist verschoben, vermutlich auf Anfang 2027. Unternehmen sollten sich die Frage stellen, welche Auswirkungen dies auf ihr eigenes Handeln hat. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, welche Schritte können hinten an gestellt werden?
Zur Orientierung sei ein Blick auf unsere Risikomatrix empfohlen:
Aspekt
Verpflichtung (ohne UmsetzungG)
Risiko in der Praxis
Empfohlene Maßnahme
Diskriminierungsfreies, durchschaubares und objektives Entgeltsystem
Anforderung des EntgTranspG 2017
Keine direkte Sanktion,
aber grundsätzliche Argumentationsbasis für andere Aspekte
Unverzichtbar als Grundlage für transparentes und rechtskonformes Gesamtsystem => prüfen + dokumentieren!
Gleiche Vergütung für gleiche / gleichwertige Tätigkeiten
Herleitung aus Art. 3 GG,
Grundsatz der Römischen Verträge EWG, des § 157 AEUV und des EntgTranspG 2017
Extrem hoch (siehe Paarvergleich BAG)
Softwarebasierte Prüfung, Dokumentation!
Objektive Kriterien (allg.)
Unverzichtbare Grundlage
Extrem hoch
Prüfen + Dokumentation!
Objektive Kriterien gem. EntgTranspRL
Auslegung / Rechtsprechung
Sehr hoch
Ist-Analyse mit Auswirkung auf Entgelte und Vergleichsgruppen, Anpassungserfordernisse prüfen,
Angleichung durchführen,
BR einbinden
Auskunftsanspruch MA (Art. 6+7 EU-EntgTranspRL)
Anforderung des EntgTranspG 2017 bei +200 MA, keine Veränderung ohne UmsetzungsG
Grundsätzlich unverändert, aber potentiell steigend
Vorbereitung + Argumentationsgrundlage schaffen für etwaige Rechtfertigung
Berichtspflicht (Art. 9 EU-EntgTranspRL)
Anforderung des EntgTranpG 2017 bei +500 MA, keine Veränderung ohne UmsetzungG
Grundsätzlich unverändert, aber potentiell steigend
Vorbereitung, interne Auswertung + Argumentationsgrundlage schaffen für etwaige Rechtfertigung
Informationspflichten MA
keine Veränderung ohne UmsetzungG
Gering
Vorbereitung (Transparenzstrategie)
Gemeinsame Entgeltbewertung
keine Veränderung ohne UmsetzungG
Gering
Analyse des Gender Pay Gap, ggfs. Simulation / Durchführung von Maßnahmen
Informationen an Bewerbende
keine Veränderung ohne UmsetzungG
Gering, aber kulturelle Veränderung bzw. Anforderung (Arbeitsagentur, Stepstone)
Recruiting auf Anpassungen + kulturelle Veränderung vorbereiten
Datenschutz
DSGVO
Extrem hoch
Datenschutzexperten insbesondere bei Kommunikation einbeziehen
Beweislast
Beweislastumkehr von MA auf Arbeitgeber absehbar
Extrem hoch
Vorbereitungen treffen
Bußgelder, Klagemöglichkeit, Sanktionen etc.
Unverändert
Unverändert
Compliance
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zum Thema.
Autor: Stefan Fritz (04.06.2026)













