EU-EntgelttransparenzRL: Anfrage von Mitarbeitenden schnell beantworten
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gibt Mitarbeitenden die Möglichkeit, Entgeltauskünfte von ihrem Arbeitgeber einzuholen. Dies regelt Artikel 7 im Detail.
Auf dieser Grundlage muss der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Gesamtbeschäftigten in Kürze informieren über
- die individuelle Entgelthöhe und über
- durchschnittliche Entgelthöhen von Gruppen anderer Arbeitnehmenden, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten wie die anfragende Person, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Die Vokabel "Entgelthöhe" füllt die Richtlinie mit zwei Kennziffern: dem Bruttojahresentgelt (Summe aller in Geld und in Sache mittelbar oder unmittelbar auf Grundlage des Arbeitsverhältnisses geleisteten Entgelte) einerseits und dem Bruttostundenentgelt andererseits.
Die Auskunft muss spätestens zwei Monate ab dem Tag der Antragstellung des Mitarbeitenden beantwortet werden.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmenden ihre Beschäftigten zu informieren über die Arbeitsbewertungskriterien, die zur Bemessung von
- individuellem Entgelt,
- Entgelthöhen und
- Entgeltentwicklung (Karrierepfad)
angewendet werden.
Das klingt nach Arbeit. Der Anspruch ist hoch und scheint der oft ausgesprochenen Forderung nach einem Bürokratieabbau extrem entgegenzustehen.
Es ist jedoch möglich, Anfragen schnellstmöglich, verwaltungsarm und rechtskonform zu beantworten. Dann, wenn Ihr Unternehmen entsprechend vorbereitet ist, können Sie den Anforderungen gemäß Artikel 6 und 7 innerhalb weniger Minuten auf Knopfdruck nachkommen.

Eine strukturierte Vorbereitung auf die anstehenden Berichtspflichten ist daher das A und O. Aus ihr ergebenden sich nicht nur umfangreiche administrative Entlastungen in der Zukunft. Darüber hinaus sichert die Erfüllung der Auskunftspflichten binnen kürzester Zeit in der gesetzlich geforderten Form das Vertrauen der Beschäftigten in das Entgeltsystem des Arbeitgebers. Dieser Aspekt kann im weiteren Verlauf die Mitarbeiterbindung festigen oder deutlich steigern.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Zeit, die Ihnen durch die Verzögerung in der Vorlage eines deutschen Referentenentwurfs geschenkt wird, intensiv zur Vorbereitung zu nutzen. Durch Anwendung unseres Softwaretools VerSAT haben Sie in der Umsetzung der Vorgaben alles, was Sie benötigen.
Autor: Stefan Fritz (06.05.2026)













