EG-Check zur Prüfung von Entgeltgleichheit im Sinne der EU-EntgelttransparenzRL: Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen des Analysetools
In diesem Jahr 2026 aktualisierte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den EG-Check. Das kostenfreie Tool dient in der neuen Ausfertigung Unternehmen, Verwaltungen, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaftenn zur Identifikation von Benachteiligungsaspekten in Entgeltsystemen. Mit der Bereitstellung des Tools kommt die Regierung der Forderung der EU nach, Unterstützungsinstrumente zur Anwendung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie niedrigschwellig bereit zu stellen.
Wir wollen hier die Frage beantworten, was der EG-Check im Detail kann? Wo stößt der EG-Check an Grenzen und wozu eignet er sich par excellence?
Der EG-Check ist in seiner Ausgestaltung anwendbar für tarifliche und tariffreie Entgeltsysteme. Zudem ist der Check nutzbar für private und öffentliche Unternehmen. Darüber hinaus beschränkt sich das Tool nicht nur auf reine Vergütungsinstrumente. Auch „ungeschriebene“ Vorgaben, z.B. aus den Bereichen Stellenausschreibung, Personalauswahl, Weiterbildung oder Beurteilung können Benachteiligungen mit sich bringen, die der EG-Check sichtbar macht.
Insgesamt umfasst der EG-Check ein Excel-Sheet zur Ermittlung maßgeblicher Arbeitsanforderungen, fünf ausführliche Checklisten und ein umfassendes Handbuch, dem die Gesamtzusammenhänge zu entnehmen sind. Die Unterlagen sind
hier>> abrufbar.
Nach Aussagen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt der Check auch Unternehmen und Verwaltungen bei Auskunftserteilung an Beschäftigte und der Erfüllung von Transparenzpflichten gemäß Art. 5 bis 7 der EU-Richtlinie.
Wichtig zu wissen ist Folgendes: „unterstützt“ trifft den Nagel auf den Kopf. Der EG-Check vermag es, Unternehmen und Verwaltung in der Erfüllung grundlegender Aspekte zu dienen, damit diese die ersten erforderlichen Schritte gehen können. Es wäre jedoch ein Trugschluss anzunehmen, dass Unternehmen und Verwaltungen mit dem EG-Check ein Instrumentarium an der Hand haben, mit dem sie vollumfänglich das Gesamtpaket der Anforderungen der EU-EntgelttransparenzRL erfüllen.
Der EG-Check kann zur Ermittlung von Arbeitswerten dienen. Erforderlich ist jedoch, Arbeitswerte mit geleisteten Vergütungswerten zu verknüpfen und im Anschluss unternehmens- bzw. verwaltungsübergreifend Verwerfungen festzustellen. Diesen komplexen und analytischen Analyseauftrag kann der EG-Check (nachvollziehbar) nicht leisten.
Darüber hinaus sollte kein Anwender die Hoffnung haben, dass durch Nutzung des EG-Checks alle Angaben an auskunftseinfordernde Mitarbeitende gem. Art. 6 und 7 EntgTranspRL erbracht oder die Berichtsangaben gemäß Artikel 9 EntgTranspRL berechnet werden können.
Nach dieser Kritik abschließend noch lobende Worte: Unternehmen und Verwaltungen, die eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen müssen, können zur Erfüllung dieser Aufgabe sehr gut den EG-Check nutzen. Hier finden sich genau die Fragen, die in dieser Hinsicht zu beantworten sind.
Es ist jedoch im Interesse jedes Unternehmens und jeder Verwaltung zu hoffen, dass die Erfordernis zur Durchführung einer gemeinsamen Entgeltbewertung erst gar nicht entsteht. Zur Vorbeugung ist eine vorzeitige Analyse des Istzustands des Entgeltsystems und die ggfs. erforderliche rechtzeitige Durchführung von Anpassungsmaßnahmen sehr zu empfehlen.
Autor: Stefan Fritz (24.06.2026)













