EU-EntgTranspRL (ETRL) weiterhin auf der Agenda der EU
Die EU-Kommission veröffentlichte am 04.11.2026 Ihren Arbeitsplan für das Jahr 2027.
Die Aufgabenliste beinhaltet alles Maßnahmen, die im kommenden Jahr im Fokus der Kommissionsarbeit stehen werden. Gleichzeitig beinhaltet sie eine Liste von Vorhaben, die die Kommission definitiv von ihrer Aufgabenliste entfernt hat bzw. voraussichtlich entfernen wird.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) 2023/970 ist in dieser Liste ausdrücklich nicht aufgeführt. Dies lässt den Rückschluss zu, dass das Vorhaben unangetastet im Fokus der Kommission bleibt.
Hierzu passt auch die Meldung des Nachrichtendienstes "Börse-Express" aus Österreich mit dem Wortlaut: "Die EU-Kommission hat bereits informell in Wien nachgefragt, und Regierungskreise rechnen für Anfang 2027 mit der Einleitung eines offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)."
In der Alpenrepublik werden die zu erwartenden Starfzahlungen aufgrund der Fristverletzung in der Umsetzung der Richtlinie im Falle einer Verurteilung durch den EUGH mit ca. 2,5 Millionen Euro angesetzt und in ihrer Höhe damit als besorgniserregend eingestuft.
Autor: Stefan Fritz (09.11.2026)













